AGB

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln den Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (im Folgenden "Verbraucher") und gewerblichen Kunden (im Folgenden "Unternehmer"). Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer können Kunden (im Folgenden "Kunden") der Firma FIAP GmbH (im Folgenden "FIAP") werden.
    2. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit folgender Firma zustande:
      • FIAP GmbH
      • Jakob Oswald Straße 16
      • 92289 Ursensollen
      • Geschäftsführer: René Eichenseer, Tobias Rösl
      • Registergericht: Amtsgericht Amberg
      • Registernummer: HRB 1394
      • Telefon: 09628-9213-0
      • Fax: 09628-9213-30
      • Web: http://www.fiap.com
      • E-Mail: info@fiap.de
      • UST-ID: DE131833866
    3. Für die Nutzung der Webseite unter www.fiap.com, sowie für alle Lieferungen und Leistungen von FIAP gelten ausschließlich diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Andere AGB, insbesondere AGB der Kunden oder Dritter werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
    4. Die verbindliche Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch, selbst wenn diese AGB in andere Sprachen übersetzt werden bzw. worden sind.
  2. Bestellung, Vertragsschluss, Lieferung
    1. Die Präsentation der Waren in Katalogen, im Online-Shop, im Ladengeschäft, in Newslettern oder auf der Webseite von FIAP stellt kein verbindliches Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits ein verbindliches Angebot (im Folgenden "Bestellung") abzugeben.
    2. Die Bestellung durch Kunden kann insbesondere über die Webseite oder telefonisch erfolgen. Telefonische Bestellungen sind jedoch nur bis zu einem Warenwert in Höhe von 1.000,00 Euro möglich.
    3. Die Bestellung über die Webseite erfolgt in folgenden Schritten:
      1. Auswahl der gewünschten Ware.
      2. Bestätigen durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“.
      3. Prüfung der ausgewählten Ware im Warenkorb.
      4. Betätigung des Buttons „zur Kasse gehen“.
      5. Eingabe der Kundendaten.
      6. Auswahl der Versandart.
      7. Auswahl der Zahlungsart.
      8. Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweils eingegebenen Daten sowie der zu bestellenden Ware.
      9. Verbindliche Absendung der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“.
    4. Der Warenkorb kann durch Entfernen, bzw. Hinzufügen von Artikeln aktualisiert werden. Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen "Zurück"-Taste (oder "Back"-Taste) nach Kontrolle seiner Angaben wieder zur vorherigen Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Eine Berichtigung der eingegebenen Daten kann auch noch auf der Bestellübersicht erfolgen.
    5. Der Eingang der Bestellung des Kunden wird diesem unmittelbar durch eine Email bestätigt. Diese Bestellbestätigung ist keine Annahme des Angebots des Kunden. Ein Kaufvertrag kommt dadurch nicht zustande.
    6. FIAP ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Werktagen (Samstage, sowie Sonntage und Feiertage zählen nicht) nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn FIAP die bestellten Waren liefert.
    7. Bei Bestellungen über den Online-Shop speichert FIAP den Vertragstext und sendet diesen sowie die Bestelldaten, diese AGB und weitere Informationen wie etwa zum Widerrufsrecht für Verbraucher dem Kunden unverzüglich via E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch unter http://www.fiap.com/agb eingesehen, sowie ausgedruckt und gespeichert werden. Die bisherigen Bestellungen können im Kunden-Bereich des Online-Shops eingesehen werden.
  3. Eigentumsvorbehalt
    1. Bei Verbrauchern behält sich FIAP das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
    2. Bei Unternehmern behält sich FIAP das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
    3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt FIAP bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. FIAP nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. FIAP behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
    4. Wird die Kaufsache mit anderen, FIAP nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt FIAP das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde FIAP anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für FIAP.
    5. Wird Vorbehaltsware vom Kunden mit dem Grundstück eines Dritten verbunden, so tritt der Kunde an FIAP schon jetzt die, gegen den Dritten aus der Verbindung erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab; FIAP nimmt die Abtretung an.
    6. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der im (Mit-)Eigentum von FIAP stehenden Waren sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von FIAP unverzüglich hinzuweisen und FIAP unverzüglich unter Übergabe aller, insbesondere der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen in Textform zu unterrichten.
    7. Mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungseinstellung oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware.
    8. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Natur-, Sachbeschädigung und Diebstahlschäden ausreichend und zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten anfallen, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig durchführen.
  4. Lieferung, Selbstbelieferungsvorbehalt
    1. Die in diesem Abschnitt aufgeführten folgenden Lieferbedingungen und -vorbehalte gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer sind.
    2. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. ab Lager.
    3. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
    4. Mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung auf diesen über, sofern sich die Versendung aus Gründen verzögert, die beim Kunden liegen. Der Kunde trägt nach Gefahrübergang die Kosten für die Lagerung der Ware. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
    5. FIAP übernimmt kein Beschaffungsrisiko und haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung: Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil FIAP ohne eigenes Verschulden vom Lieferanten trotz seiner vertraglichen Verpflichtung nicht beliefert wird, ist FIAP zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. FIAP ist in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig.
    6. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn FIAP Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von FIAP zurechenbaren schuldhaften Personenschäden oder bei Arglist. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon ebenfalls unberührt.
  5. Preise
    1. Die angegebenen Preise enthalten die deutsche Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und alle sonstigen Preisbestandteile. Hinzu kommen Liefer- und Versandkosten
  6. Zahlungsmittel
    1. FIAP akzeptiert folgende Zahlungsmittel unter Maßgabe der folgenden Bedingungen:
      • Banküberweisung
      • SEPA Lastschrift
      • Nachnahme (zzgl. eines Übermittlungsentgelts i.H.v. EUR 2,50)
    2. Bei der Bezahlung mittels anderer Zahlungsmittel als der Überweisung nimmt FIAP die Zahlung ausschließlich als Leistung erfüllungshalber an. Die Zahlung mittels unbeschränkter gesetzlicher Zahlungsmittel bleibt hiervon unberührt.
    3. Soweit FIAP den Zeitpunkt der Zahlung steuert, wird die Zahlung mit Ablieferung der Ware veranlasst. Zahlungen auf Rechnung oder per Nachnahme sind mit Erhalt der Ware fällig. Bei der Bezahlung per Nachnahme wird ein zusätzliches Übermittlungsentgelt in Höhe von EUR 2,50 fällig, das der Zusteller vor Ort erhebt.
  7. Lohnverarbeitung / -veredelung
    1. Die in diesem Abschnitt aufgeführten folgenden Bedingungen zur Lohnverarbeitung / -veredelung gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer sind.
    2. Die Anlieferung von Rohstoffen und Halbfabrikaten (im Folgenden: "Rohware") zur Lohnverarbeitung oder Lohnveredelung sowie die Rücklieferung der Fertigware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
    3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Rohware trägt der Kunde.
    4. Bei Lohnverarbeitung wird kein Skonto gewährt.
    5. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn FIAP Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von FIAP zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist.
  8. Nutzung und Registrierung
    1. Die Nutzung der Webseite von FIAP inklusive Bestellungen ist weitgehend ohne Registrierung möglich. Eine Registrierung bietet jedoch die Möglichkeit, die nächsten Bestellungen schneller und komfortabler abzuwickeln. Die Registrierung ist kostenfrei und ausschließlich unter Beachtung dieser AGB möglich.
    2. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Kundenkontos unter Zustimmung zu diesen AGB. Mit der endgültigen Freischaltung der Registrierung kommt zwischen FIAP und dem Kunden ein Vertrag über die Nutzung dieser Webseite (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Dieser Nutzungsvertrag ist selbständig und von Verträgen oder Rechtsbeziehung aufgrund getätigter Bestellungen zu unterscheiden.
    3. FIAP behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Die endgültige Freischaltung kann bis zu sieben (7) Werktagen dauern. Bereits kurz nach der Registrierung kann es zu einer automatisierten vorläufigen Freischaltung kommen, ein Anspruch auf endgültige Freischaltung und dauerhafte Nutzung der einzelnen Dienste ergibt sich daraus ausdrücklich nicht. FIAP behält sich das Recht vor, die vorläufige Freischaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
    4. Es ist nur ein Kundenkonto pro Kunde gestattet. Die Eröffnung oder Unterhaltung mehrerer Kundenkonten, insbesondere Neuregistrierung nach Sperrung des Kundenkontos oder bei Hausverbot, ist ausdrücklich untersagt und stellt für sich jeweils einen außerordentlichen Kündigungsgrund des Nutzungsvertrages dar. Die Nutzung eines Kundenkontos durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Kundenkonten sind nicht übertragbar.
    5. Um ein Kundenkonto eröffnen zu können, muss sich der Kunde mit seinem vollständigen Vor- und Nachnamen, seiner Adresse und einer gültigen Emailadresse registrieren.
    6. Die bei der Registrierung abgefragten und erforderlichen Daten sind vollständig und richtig anzugeben. Die Falschangabe dieser Daten stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Nachträgliche Änderungen dieser Daten hat der Kunde unaufgefordert und unverzüglich selbst zu korrigieren.
    7. Kunden haben ihr Passwort geheim zu halten und dürfen das Passwort insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Die Kunden sind selbst verantwortlich, ihren Zugang und das Passwort ausreichend zu sichern. Kunden haften im Rahmen ihrer bestehenden Sorgfaltspflichten grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Kundenkontos vorgenommen werden.
    8. Der Nutzungsvertrag kann durch ordentliche und/oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesem Abschnitt ist exemplarisch und nicht abschließend. Eine Kündigung des Nutzungsvertrages berührt nicht bereits getätigte Bestellungen.
    9. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
    10. FIAP kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Recht zur Sperrung insgesamt, sowie der Sperrung einzelner Dienste sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung oder ein Hausverbot auszusprechen bleiben hiervon unberührt.
  9. Newsletter
    1. Die Registrierung für den Newsletter ist kostenfrei und erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB.
    2. Die Anmeldung zum Newsletter erfolgt nach dem sog. doppelten Opt-In Verfahren. So muss der Kunde zunächst dem Erhalt des Newsletters ausdrücklich zustimmen. Im zweiten Schritt muss der Kunde einen Aktivierungslink in der aufgrund der Zustimmung versandten Bestätigungsemail betätigen, um die Anmeldung abzuschließen.
    3. FIAP behält sich das Recht vor, einzelne Newsletter oder den Newsletterversand insgesamt, teilweise oder komplett ohne Vorankündigung einzustellen.
  10. Gewährleistung
    1. Die Ansprüche von Verbrauchern wegen Mängeln an der Ware richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus den nachstehenden Regelungen dieses Abschnitts nichts anderes ergibt.
    2. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware.
    3. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware, wenn der Kunde Verbraucher ist. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Bei der Lieferung gebrauchter Sachen an Unternehmer sind Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
    4. Gegenüber Unternehmern leistet FIAP für Mängel der Ware zunächst nach der Wahl von FIAP Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    5. Unternehmer müssen FIAP offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB; Kaufleute sind verpflichtet, Mängelrügen in Textform zu erheben.
    6. Bei Unternehmern gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von FIAP als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.
    7. Im Falle dass der Unternehmer Aufwendungsersatz gem. § 478 Abs. 2 BGB fordert, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts.
    8. Im Falle des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB gelten die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen mit Ausnahme der Ziffern 10.5 und 10.7 nicht.
    9. Die einjährige Gewährleistungsfrist sowie die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn FIAP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von FIAP zurechenbaren schuldhaften Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
  11. Garantie
    1. Wird dem Kunden von FIAP über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Er kann hieraus ebenfalls keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung der Ware an den Kunden und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
  12. Haftung
    1. FIAP haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
    2. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch FIAP bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von FIAP herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), haftet FIAP unbeschränkt. FIAP haftet ebenfalls unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz.
    3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung vertraut werden durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen.
    4. FIAP haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Überdies haftet FIAP nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
    5. Für die von FIAP unentgeltlich zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) haftet FIAP nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste und/oder Leistungen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaften Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  13. Rückruf
    1. Im Falle des Rückrufs von Ware oder Lohnware durch FIAP hat der Unternehmer unverzüglich jede Weiterveräußerung der Ware zu unterlassen und ggf. weitere Abnehmer in der Lieferkette hiervon zu unterrichten.
  14. Abtretungsverbot
    1. Die Abtretung von Forderungen gegen FIAP an Dritte ist ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer ist. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
  15. Geheimhaltung
    1. Die in diesem Abschnitt aufgeführten folgenden Bedingungen zur Geheimhaltung gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer sind.
    2. Im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit werden dem Kunden ggf. vertrauliche Informationen und Unterlagen des Kompetenzbereichs von FIAP offenbart. Die Parteien treffen daher die nachfolgende Vereinbarung zu dem Zweck, die Weitergabe dieser vertraulichen Informationen und Unterlagen an unbefugte Dritte auszuschließen.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Zusammenarbeit offenbarten vertraulichen Informationen und Unterlagen, gleich in welcher Form, Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen.
    4. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren auch nach Erfüllung, Kündigung oder Rückgängigmachung dieser Vereinbarung weiter; soweit es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 17 UWG handelt, wird eine zeitlich unbeschränkte Geltung vereinbart.
    5. Wenn FIAP dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Sachen und Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente, etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben bzw. zu vernichten.
  16. Exportklausel
    1. Die in diesem Abschnitt aufgeführten folgenden Bedingungen zum Export gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer sind.
    2. Der (Weiter-)Verkauf der gelieferten Güter kann dem deutschen, EU- oder US-Exportkontrollrecht sowie ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Ein (Weiter-)Verkauf in Embargoländer und/oder an gesperrte Personen und/oder an Personen, welche die gelieferten Güter für Waffen, für Kerntechnik oder zu militärischen Zwecken verwenden können, ist genehmigungspflichtig.
    3. Es obliegt dem Kunden, die Konformität mit den Rechtsvorschriften der Exportkontrolle zu prüfen und ggf. herzustellen.
    4. FIAP ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, wenn die Erfüllung des Vertrages Exportvorschriften verletzen würde. In diesem Fall ist der Kunde unverzüglich zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, die Rechtskonformität herzustellen. Ist die Rechtskonformität danach immer noch nicht hergestellt, so ist FIAP zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird dem Kunden etwaige schon erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. FIAP ist in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig. Letzteres gilt nicht, wenn FIAP Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von FIAP zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist.
  17. Streitbeilegung
    1. FIAP nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
  18. Verpackungsverordnung
    1. FIAP ist an einem dualen System gem. § 6 Abs. 1 VerpackV der Firma Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Frankfurter Straße  720-726, 51145 Köln beteiligt.
  19. Schlussbestimmungen
    1. Diese AGB sowie alle mit den Kunden entstehenden Verträge und/oder Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als das nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    2. Gegenüber Unternehmern ist der Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnisse der Sitz von FIAP. Dies gilt auch für die Nacherfüllung.
    3. Sind beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist der Sitz von FIAP der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden resultierenden Ansprüche. Dies gilt auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben sowie für Kunden, die nach Abschluss eines Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegt haben. Unabhängig davon ist FIAP jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Ähm...?

Irgendwas wollte ich sagen, aber mir ists entfallen.

Bitte rufen Sie mal den Webmaster.

Danke